Die Berechnungen im Rahmen des Lärmgutachtens zeigen auf, dass die Immissionsgrenzwerte (IGW) im heutigen Zustand an einer Liegenschaft überschritten wird, womit die Schiessanlage einer Sanierungspflicht untersteht.
Zwei Massnahmen
Die Lärmüberschreitung hat den Ursprung im Bereich des Mündungsknalls, also an dem Ort, wo die Schussabgabe fällt. Es gibt namentlich zwei Massnahmen, um diesen Lärm zu reduzieren: Entweder die Inbetriebnahme von Schiesstunnels oder die Montage von Lägerblenden. Bei Schiesstunnels erfolgt jede Schussabgebe direkt beim Gewehr durch diese Tunnels, womit der Lärm reduziert wird. Bei Lägerblenden handelt es sich um Schallschutzwände, welche zusätzlich zu den bestehenden Schallschutzwänden erstellt werden.