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24.05.2024
28.05.2024 16:19 Uhr

Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland soll AG werden

Wasseraufbereitung in der Gruppenwasserversorung Zürcher Oberland.
Wasseraufbereitung in der Gruppenwasserversorung Zürcher Oberland. Bild: GWVZO
Wegen des kantonalen Gemeindegesetzes benötigt die Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland eine neue Rechtsform. Die beteiligten Gemeinden stimmen im September 2024 über die Gründung einer Aktiengesellschaft ab.

Seit über 60 Jahren liefert die Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland (GWVZO) Trink-, Brauch- und Löschwasser in die angeschlossenen Gemeinden. Wie die Gemeinde Bubikon mitteilt, ist sie als einfache Gesellschaft organisiert, welcher 14 Beteiligte angehören: die politischen Gemeinden Bubikon, Dürnten, Hinwil, Hombrechtikon, Mönchaltorf, Rüti, Wald und Wetzikon; die Wasserversorgungs genossenschaften von Bertschikon, Grüningen, Grüt/Gossau, Hadlikon und Rapperswil-Jona; sowie die öffentlich-rechtliche Gemeindeanstalt «Gemeindewerke Pfäffikon ZH».

Anforderungen gestiegen

Mit der Revision des kantonalen Gemeindegesetzes im Jahr 2018 sind die Anforderungen an die GWVZO deutlich gestiegen. Würde die GWVZO weiterhin als einfache Gesellschaft geführt, wäre der administrative Aufwand bei der Budgetierung und Rechnungslegung in Zukunft erheblich höher. Die Beschlussfassung würde zudem komplizierter, was die Finanzierung von Erneuerungsprojekten enorm erschweren würde.

AG als einziger gangbarer Weg

Aus den erwähnten Gründen empfiehlt die Bau- und Betriebskommission der GWVZO, die Rechtsform zu ändern. Eine sorgfältige Prüfung hat gezeigt, dass die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft der einzig sinnvolle und machbare Weg ist. Alle anderen Rechtsformen ergäben zahlreiche Nachteile – unter anderem deshalb, weil die Beteiligten der GWVZO sehr unterschiedlich organisiert sind und aus zwei verschiedenen Kantonen stammen. So ist es beispielsweise nicht möglich, dass die bestehenden Wasserversorgungs-Genossenschaften Mitglied eines Zweckverbands oder einer öffentlich-rechtlichen Anstalt werden könnten. Für die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft sind verschiedene Schritte notwendig, so die Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland.

Die acht politischen Gemeinden und die Gemeindeanstalt «Gemeindewerke Pfäffikon ZH» müssen untereinander eine interkommunale Vereinbarung abschliessen. Über diese Vereinbarung stimmt die Bevölkerung der jeweiligen Gemeinden am 22. September 2024 an der Urne ab. Ein «Ja» bedeutet gleichzeitig die Zustimmung zur Gründung der Aktiengesellschaft. Alle 14 Beteiligten müssen der Rechtsformänderung zustimmen. Bei den Genossenschaften finden die Entscheidfindungen bereits anlässlich ihrer Jahresversammlungen, oder Verwaltungsratsbeschluss statt.

Einstimmiges Resultat notwendig

Bei einem einstimmigen positiven Resultat kann die neue Aktiengesellschaft im Dezember 2024 gegründet und die bestehenden Anlagen der GWVZO darin überführt werden. Die heute Beteiligten bleiben die alleinigen Eigentümer der GWVZO. Sie werden im gleichen Umfang Aktien erhalten, wie sie heute Bezugsrechte für Wasser haben und am Vermögen der heutigen GWVZO beteiligt sind.

GWVZO kann sich auf ihre Kernaufgabe konzentrieren

Die heutige Bau- und Betriebskommission wird durch einen Verwaltungsrat ersetzt. Die Geschäftsführung bleibt weiterhin bei einem beauftragten Dritten, wie dies heute die Gemeindewerke Rüti sind. Auf den Wasserpreis hat die neue Rechtsform keine Auswirkungen; unabhängig davon ist aufgrund von grösseren Ersatzinvestitionen verschiedener Anlagenteile mittelfristig aber eine Preiserhöhung zu erwarten.

«Die Umwandlung der GWVZO in eine Aktiengesellschaft bringt in erster Linie eine Vereinfachung und Beschleunigung in der Administration, bei der Beschlussfassung und bei der Finanzierung von Erneuerungsprojekten», erklärt François Racine, Präsident der Bau- und Betriebskommission der GWVZO. «So kann sich die GWVZO auch künftig auf ihre Kernaufgabe konzentrieren: die Bevölkerung im Zürcher Oberland mit qualitativ einwandfreiem Trinkwasser zu beliefern.»

Tabelle Beteiligungen

Gemeinde Bubikon 3.8 %
Gemeinde Dürnten 5.75 %
Gemeinde Hinwil 12.32 %
Gemeinde Hombrechtikon 8.01 %
Gemeinde Mönchaltorf 4.72 %
Gemeinde Rüti 10.27 %
Gemeinde Wald 5.13 %
Stadt Wetzikon 17.25 %
Gemeindewerke Pfäffikon 8.21 %
WVG Bertschikon 0.41 %
WVG Grüningen 3.59 %
WVG Grüt und Gossau 6.37 %
WVG Hadlikon 1.03 %
WVG Rapperswil-Jona 13.14 %
Zürioberland24/gg