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Bubikon
15.05.2024

Gemeinde plant Leitung Bildung

Die Gemeindestrategie Bubikon 2035 enthält auch das Legislaturziel, eine Stelle für die Leitung Bildung zu schaffen.
Die Gemeindestrategie Bubikon 2035 enthält auch das Legislaturziel, eine Stelle für die Leitung Bildung zu schaffen. Bild: Kälin & Partner AG
Gemeinderat und Schulpflege wollen eine Leitung Bildung schaffen. Dies bedingt eine Teilrevision der Gemeindeordnung. Die Änderungen müssen der Bevölkerung und den Parteien zur Vernehmlassung unterbreitet werden.

Die aktuell gültige Gemeindeordnung wurde im Juni 2021 von den Stimmberechtigten in Bubikon gutgeheissen. Mit der damaligen Totalrevision verbunden war eine Reduktion der Gemeinderatssitze und die Finanzkompetenzen der Schulpflege wurden angepasst.

Reduktion der Schulpflege

Zu Beginn der Legislatur 2022–2026 hat der Gemeinderat unter Einbezug der Schulpflege die Gemeindestrategie Bubikon 2035 entwickelt und daraus verschiedene Stossrichtungen für 2023–2026 abgeleitet. Darin aufgenommen hat er auch das Legislaturziel der Schulpflege, eine Stelle Leitung Bildung zu schaffen. Damit verbunden ist auch eine Reduktion der Schulpflege von heute 7 auf 5 Mitglieder.

Änderung in der Gemeindeordnung

Die Schaffung der Stelle Leitung Bildung bedarf einer Änderung in der Gemeindeordnung. «Der Gemeinderat hat dies zum Anlass genommen, die Gemeindeordnung auf weitere Anpassungen im Sinne einer zeitgemässen Gemeindeordnung und der Gemeindestrategie Bubikon 2035 mit ihren ambitionierten Zielen für die Gemeinde hin zu überprüfen», schreibt die Gemeinde in ihrer Mitteilung.

Erhöhte Finanzkompetenz

So soll der Gemeinderat aufgrund der seit 2016 aufgelaufenen Teuerung eine erhöhte Finanzkompetenz von 200'000 auf 250'000 erhalten erhalten. Die Sozialbehörde soll ebenfalls mit «moderaten finanziellen Kompetenzen» ausgestattet werden. Bewilligung von im Budget enthaltenen einmaligen Ausgaben von max. 30'000 Franken im Jahr respektive max. 15'000 Franken bei neuen im Budget enthaltenen wiederkehrenden Ausgaben. Zusätzlich soll es eine Anpassung des Wahlprozederes aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen geben.

Dem Gemeindeamt des Kantons Zürich wurde die geplante Teilrevision der Gemeindeordnung zur Vorprüfung eingereicht. Das Gemeindeamt signalisiert im Vorprüfungsbericht vom 18. März 2024 grundsätzlich die Genehmigung der vorliegenden Teilrevision. Als nächster Schritt werde nun die Vernehmlassung gestartet, damit die Bevölkerung, Parteien und weitere interessierte Kreise Stellung zur geplanten Teilrevision nehmen können, so die Gemeinde weiter.

Infoveranstaltung am 5. Juni

Meinungen können bis am 10. Juni 2024 dem Gemeinderat auf gemeinde@bubikon.ch oder schriftlich mitgeteilt werden. An der Infoveranstaltung vom 5. Juni 2024 soll die Vorlage vorgestellt und diskutiert werden. Die Urnenabstimmung ist für den 22. September 2024 und die Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2025 geplant.

Zürioberland24/gg