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Rüti ZH
30.04.2024

Abstimmung über GWR-Rechtsform-Änderung abgesagt

Die Urnenabstimmung über die Umwandlung der Rechtsform der Gemeindewerke wird nicht wie geplant am 9. Juni 2024 durchgeführt.
Die Urnenabstimmung über die Umwandlung der Rechtsform der Gemeindewerke wird nicht wie geplant am 9. Juni 2024 durchgeführt. Bild: Gemeinde Rüti
Die Urnenabstimmung vom 9. Juni über die Umwandlung der Rechtsform der Gemeindewerke Rüti wird nicht durchgeführt. Der Gemeinderat hat die Abstimmung abgesagt, weil die Vorlage zwei wesentliche formale Mängel aufweist.

Der Gemeinderat Rüti wird genau analysieren, wie es zu diesen Mängeln kommen konnte. Er legt Wert darauf, den Stimmberechtigten eine einwandfreie Vorlage zum Entscheid vorlegen zu können. Die Vorlage muss daher überarbeitet werden. Die Gemeinde hatte am 6. Februar 2024 die Rechtsgrundlagen zur Ausgliederung der Gemeindewerke Rüti (GWR) in eine Aktiengesellschaft genehmigt und sie zuhanden der Urnenabstimmung vom 9. Juni verabschiedet.

Hauptpunkte finanzielle Liquidität und Grundstücknutzung im Baurecht

Seit dem Gemeinderats-Beschluss vom Februar haben sich neue Erkenntnisse ergeben: Die Vorlage weist zwei wesentliche formale Mängel auf. Zum einen ist die finanzielle Liquidität der zu gründenden Aktiengesellschaft formal in den Abstimmungsunterlagen zu unpräzise festgehalten, schreibt die Gemeinde in ihrer Mitteilung.

Zum anderen regele die Rechtsgrundlagen die Übertragung der Liegenschaft der Gemeindewerke nicht in der Weise, wie sie im erläuternden Bericht dargelegt würden. Konkret sei vorgesehen, dass die Gemeinde die GWR-Gebäude an die neue Aktiengesellschaft übergebe, aber die Gemeinde weiterhin Grundstückeigentümerin bei den Kernliegenschaften bleibe und diese im Baurecht an die GWR abgebe. Für die Nutzung der Grundstücke sollen die GWR entsprechende Baurechtszinsen zahlen. «Diese Absicht muss in präzisen rechtlichen Bestimmungen festgehalten werden», so die Gemeinde.

Überarbeitung der Vorlage

Die Vorlage wird nun überarbeitet. Sie wird den Stimmberechtigten zu einem späteren Zeitpunkt an einer Urnenabstimmung vorgelegt. Inhaltlicher Kernpunkt der Vorlage ist und bleibt die Anpassung der Rechtsform für die Gemeindewerke. Die Gemeindewerke würden auch nach der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft vollständig der Gemeinde gehören.

Zürioberland24/gg