Der Gemeinderat Rüti wird genau analysieren, wie es zu diesen Mängeln kommen konnte. Er legt Wert darauf, den Stimmberechtigten eine einwandfreie Vorlage zum Entscheid vorlegen zu können. Die Vorlage muss daher überarbeitet werden. Die Gemeinde hatte am 6. Februar 2024 die Rechtsgrundlagen zur Ausgliederung der Gemeindewerke Rüti (GWR) in eine Aktiengesellschaft genehmigt und sie zuhanden der Urnenabstimmung vom 9. Juni verabschiedet.
Hauptpunkte finanzielle Liquidität und Grundstücknutzung im Baurecht
Seit dem Gemeinderats-Beschluss vom Februar haben sich neue Erkenntnisse ergeben: Die Vorlage weist zwei wesentliche formale Mängel auf. Zum einen ist die finanzielle Liquidität der zu gründenden Aktiengesellschaft formal in den Abstimmungsunterlagen zu unpräzise festgehalten, schreibt die Gemeinde in ihrer Mitteilung.
Zum anderen regele die Rechtsgrundlagen die Übertragung der Liegenschaft der Gemeindewerke nicht in der Weise, wie sie im erläuternden Bericht dargelegt würden. Konkret sei vorgesehen, dass die Gemeinde die GWR-Gebäude an die neue Aktiengesellschaft übergebe, aber die Gemeinde weiterhin Grundstückeigentümerin bei den Kernliegenschaften bleibe und diese im Baurecht an die GWR abgebe. Für die Nutzung der Grundstücke sollen die GWR entsprechende Baurechtszinsen zahlen. «Diese Absicht muss in präzisen rechtlichen Bestimmungen festgehalten werden», so die Gemeinde.