Im Rahmen des ersten Behördenworkshops vom Dezember 2023 wurden die gemeinsamen Erwartungen, die heutigen Stärken und Schwächen der beiden Gemeinden und die Chancen und Gefahren einer Einheitsgemeinde ausgetauscht. Ebenfalls diskutiert wurde die Frage, weshalb die Schulgemeinde aufgelöst werden soll und was der Mehrwert einer Einheitsgemeinde wäre.
Im Januar 2024 trafen sich die beiden Behörden zu einem zweiten Austausch. Dabei hätten die anwesenden Behördenmitglieder unter anderem Antworten zu den Gelingensbedingungen behandelt, schreibt die Gemeinde in ihrer Mitteilung.
Den Kern der Resultate der Workshops bildeten die gemeinsam definierten Rahmenbedingungen, welche beiden Exekutiven als Leitlinie für den Grundsatzentscheid zur Weiterführung des Projekts «EG 2026+» dienten.
Die beiden Behörden arbeiten schon seit Jahren, unter anderem in den Bereichen Liegenschaften und den Finanzen eng zusammen. Hier würden die Synergien bereits jetzt optimal genutzt.
Auch unterstehen die kommunal angestellten Mitarbeitenden der Gemeinde und der Schule bereits heute derselben Personalverordnung.
«Der Zusammenschluss ist somit der nächste Schritt, um noch stärker als «Einheit» auftreten und noch näher zusammenarbeiten zu können und weitere Synergien zu nutzen.»
Mit den vereinbarten Rahmenbedingungen als Basis könne nun die Erarbeitung der gemeinsamen Gemeindeordnung in Angriff genommen werden. «Die Schulpflege und der Gemeinderat sind der Überzeugung, dass in einer zusammengeschlossenen Gemeinde das Angebot und die Qualität der Schule und der Gemeinde gemeinsam hoch gehalten und weiter gestärkt werden kann.»
Die Schulpflege werde weiterhin ihre Aufgaben und Verantwortung für die Bildung mit den nötigen finanziellen Kompetenzen ausüben können. Auch an der gut funktionierenden Organisation mit der Leitung Bildung werde sich künftig nichts ändern.
Abstimmung im 2025 geplant
Ob der Gemeinderat mit dem Schulpräsidium ergänzt wird oder ob auch der zukünftige Gemeinderat 7 Mitglieder zählen wird, soll in den nächsten Wochen geklärt werden. Das Ziel der beiden Behörden sei, dem Stimmvolk im Jahr 2025 die neue Gemeindeordnung mit nur noch einer Gemeinde, der Politischen Gemeinde, an der Urne zur Abstimmung vorzulegen.