Als Gebäudebrüter werden Vogelarten bezeichnet, welche ursprünglich in Baumhöhlen oder Felslöchern genistet haben. Als sogenannte Kulturfolger bevorzugen sie mittlerweile Unterschlupfe und Nester an Mauern und Dächern, um dort ihre Nistplätze anzubringen. Neben bekannten Vogelarten wie Schwalben, Seglern, Falken, Spatzen oder Hausrotschwänzen zählen auch Fledermäuse zu den Gebäudebrütern. Bei der anstehenden Inventarisierung in Grüningen liegt der Fokus primär auf Mehl- und Rauchschwalben sowie auf Mauerseglern.
Während Brutzeit geschützt
Gemäss Eidgenössischem Jagdge- setz sind alle Vögel während der Brutzeit geschützt. Das Brutge- schäft beginnt mit dem Nestbau, also vor der eigentlichen Ablage von Eiern. Die Nester von stand- orttreuen Gebäudebrütern wie Seglern und Schwalben sind als Naturschutzobjekte im Sinne des Natur- und Heimatschutzgesetzes ebenfalls geschützt.
Gewohnte Umgebung wichtig
Für diese Arten ist es von grosser Wichtigkeit, dass sie die gewohnte Umgebung bei der Rückkehr aus dem Winterquartier unverändert antreffen und das Brutgeschäft in Angriff nehmen können. Um dies zu gewährleisten, dürfen Änderungen an von standorttreuen Gebäudebrütern bewohnten Gebäuden oder Fassaden nur mit einer Bewilligung der zuständigen Behörde vorgenommen werden. Die Gemeinde nimmt diesbezüglich Rücksprache mit den Fachpersonen von BirdLife Zürich.
Für eine solide Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlage ist es daher unumgänglich – und vom kantonalen Planungs- und Baugesetz verlangt –, die Brutplätze der Gebäudebrüter in einem Inventar zu erfassen. Die praxisnahe Erläuterung zu diesem Gesetz findet sich im Merkblatt für Gebäudebrüter des Amtes für Landschaft und Natur des Kantons Zürich.