Das Projekt ist das Resultat eines breit angelegten Mitwirkungsprozesses vom Frühling 2023. Die gewonnenen Erkenntnisse ermöglichten die weitere Optimierung der Vorlage. Die Vernehmlassung, die am 15. September startet, richtet sich insbesondere an Parteien, betroffene Interessengruppen und Organisationen sowie an die Stimmberechtigten von Rüti.
Hauptanliegen des Gemeinderats: Handlungsfähigkeit für die Zukunft sichern
Der Gemeinderat Rüti schlägt den Stimmberechtigten vor, die Rechtsform der GWR in eine Aktiengesellschaft im vollständigen Eigentum der Gemeinde Rüti zu ändern. Aus seiner Sicht sprechen insbesondere die Sicherstellung der Handlungs- und Vertragsfähigkeit und die Trennung von politischer und strategischer Führung mit klaren Verantwortlichkeiten für diese Rechtsformänderung. Die GWR als Unternehmen der Gemeinde Rüti werden dadurch für die Zukunft mit ihren vielfältigen Herausforderungen entscheidend gestärkt.
In der Schweiz haben sich die Rahmenbedingungen in der Energiewirtschaft grundlegend verändert. Die GWR sind mehr denn je in einem herausfordernden Umfeld tätig und müssen sich permanent den veränderten Gegebenheiten der Energiemärkte (Elektrizität, Gas und Wärme) anpassen. Diese Entwicklung geht weiter. Die gesetzlichen Vorgaben für Energieversorger werden weiter verschärft. Die Gesellschaft wird mehr erneuerbare Energien und eine grössere Energieeffizienz verlangen. Auch Ereignisse wie die Energiekrise, ausgelöst durch den Ukrainekrieg, haben gezeigt, dass die aktuelle Rechtsform der GWR als Abteilung der Gemeinde Rüti nicht mehr zeitgemäss ist.