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Rüti ZH
15.09.2023

Gemeinde schlägt Umwandlung der Gemeindewerke Rüti in AG vor

Die Umwandlung soll die GWR als Unternehmen der Gemeinde Rüti für die Zukunft mit ihren Herausforderungen stärken.
Die Umwandlung soll die GWR als Unternehmen der Gemeinde Rüti für die Zukunft mit ihren Herausforderungen stärken. Bild: Gemeindewerke Rüti
Die Gemeindewerke Rüti (GWR) sollen eine andere Rechtsform erhalten und in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Einzige Eigentümerin dieser AG soll die Gemeinde Rüti bleiben. Der Gemeinderat Rüti beabsichtigt, dies den Stimmberechtigten vorzuschlagen.

Das Projekt ist das Resultat eines breit angelegten Mitwirkungsprozesses vom Frühling 2023. Die gewonnenen Erkenntnisse ermöglichten die weitere Optimierung der Vorlage. Die Vernehmlassung, die am 15. September startet, richtet sich insbesondere an Parteien, betroffene Interessengruppen und Organisationen sowie an die Stimmberechtigten von Rüti.

Hauptanliegen des Gemeinderats: Handlungsfähigkeit für die Zukunft sichern

Der Gemeinderat Rüti schlägt den Stimmberechtigten vor, die Rechtsform der GWR in eine Aktiengesellschaft im vollständigen Eigentum der Gemeinde Rüti zu ändern. Aus seiner Sicht sprechen insbesondere die Sicherstellung der Handlungs- und Vertragsfähigkeit und die Trennung von politischer und strategischer Führung mit klaren Verantwortlichkeiten für diese Rechtsformänderung. Die GWR als Unternehmen der Gemeinde Rüti werden dadurch für die Zukunft mit ihren vielfältigen Herausforderungen entscheidend gestärkt.

In der Schweiz haben sich die Rahmenbedingungen in der Energiewirtschaft grundlegend verändert. Die GWR sind mehr denn je in einem herausfordernden Umfeld tätig und müssen sich permanent den veränderten Gegebenheiten der Energiemärkte (Elektrizität, Gas und Wärme) anpassen. Diese Entwicklung geht weiter. Die gesetzlichen Vorgaben für Energieversorger werden weiter verschärft. Die Gesellschaft wird mehr erneuerbare Energien und eine grössere Energieeffizienz verlangen. Auch Ereignisse wie die Energiekrise, ausgelöst durch den Ukrainekrieg, haben gezeigt, dass die aktuelle Rechtsform der GWR als Abteilung der Gemeinde Rüti nicht mehr zeitgemäss ist.

Versorgungsunternehmen sind gefordert

Die Versorgungsunternehmen und ihre Eigner sind gefordert, sich mit der unternehmerischen Zukunft und damit auch mit der Rechtsform auseinanderzusetzen. Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit müssen geschaffen werden, damit die langfristige und sichere Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit Energie weiterhin gewährleistet bleibt.

Gemeinde Rüti bleibt Eignerin

Die Rechtsformänderung vom öffentlich-rechtlichen Betrieb in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft hat keine Auswirkungen auf die Stellung der Gemeinde Rüti als Eignerin und auch nicht auf die zukünftige Energiepolitik. Zur Sicherstellung der zukünftigen Handlungsfähigkeit eignet sich die Rechtsform einer AG am besten, die Struktur kann so optimiert werden. Weder eine Privatisierung noch ein Verkauf der Gemeindewerke wird durch diese Umwandlung angestrebt. Auch auf die relevanten Tarife für die Kundschaft hat die Rechtsformänderung keine Auswirkungen: Die gesetzlichen Vorgaben gelten weiterhin – unabhängig von der Rechtsform.

Gesetzliche Grundlage ist ein Ausgliederungserlass für die Gemeindewerke Rüti AG

Darin wird die zukünftige Aufgabenerfüllung durch die AG im vollständigen Eigentum der Gemeinde Rüti geregelt. Im Vordergrund steht die sichere Versorgung der Kundschaft mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser. Ferner werden die Gemeindewerke Rüti AG verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die Energie- und Nachhaltigkeitsziele der Gemeinde Rüti ZH und somit der kommunalen Energie- und Nachhaltigkeitspolitik zu unterstützen.

Für Vertragspartner ändert sich mit der Rechtsform nichts

Auf die bestehenden Vertragsverhältnisse mit der Kundschaft hat die Rechtsformänderung keine Auswirkungen. Die Gemeindewerke Rüti AG wird Rechtsnachfolgerin der GWR. Auch untersteht sie weiterhin den Submissionsvorschriften. Die Rechtsformänderung hat also keine Auswirkungen auf die Vergabe von Aufträgen durch die Gemeindewerke Rüti AG.

Gemeinde erhält Dividenden für das Eigenkapital, mit dem sie die AG ausstattet

Wenn die Rechtsformänderung in eine Aktiengesellschaft zustande kommt, soll die Gemeinde Rüti ZH für ihre Rolle als Eigenkapitalgeberin mit Dividenden und für ihre Rolle als Fremdkapitalgeberin mit Zinsen entschädigt werden. Die zukünftige Abgeltung an die Gemeinde Rüti ZH basiert auf der zu erwartenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Die neue Gesellschaft Gemeindewerke Rüti AG soll ab dem 1. Januar 2025 operativ tätig sein.

Wie läuft das Verfahren ab?

Ab sofort kann die Möglichkeit zur Vernehmlassung online genutzt werden – auf www.mitwirken.rueti.ch. Sechs Dokumente, die die Grundlage für die Rechtsformänderung bilden, werden in die Vernehmlassung geschickt: die Revision der Gemeindeordnung der Gemeinde Rüti und der Ausgliederungserlass für die Gemeindewerke AG sowie je eine Verordnung über die Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser.

Stimmberechtigte entscheiden

Die Rechtsformänderung der GWR von einem öffentlich-rechtlichen Gemeindebetrieb in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft erfordert mehrere Rechtsgrundlagen, die von unterschiedlichen Organen der Gemeinde Rüti zu beschliessen sind. Die Stimmberechtigten entscheiden im Sinne eines Gesamtpaketes über die Rechtsformänderung. Dies beinhaltet die Grundsatzfrage, ob die GWR in eine Aktiengesellschaft im vollständigen Eigentum der Gemeinde Rüti übertragen werden soll.

Weiter entscheiden sie über die Revision der Gemeindeordnung, über die Genehmigung des Ausgliederungserlasses für die Gemeindewerke Rüti AG sowie über die Genehmigung der spartenspezifischen Versorgungsverordnungen (Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser). Schliesslich wird der Gemeinderat mit dem Vollzug beauftragt.

Würde der Antrag von der Stimmbevölkerung abgelehnt, kann die Rechtsformänderung der GWR von einem öffentlich-rechtlichen Gemeindebetrieb in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft nicht durchgeführt werden. Die GWR würden eine Verwaltungseinheit bleiben und wie bis anhin auf der Grundlage ihrer aktuell gültigen Rechtsgrundlagen funktionieren. Das nur noch bedingt mit den heutigen Rechtsgrundlagen konforme Reglement über die Abgabe von Strom, Gas und Wasser vom 2. Dezember 1997 bliebe vorerst bestehen und müsste in einem separaten Schritt an die heutigen Anforderungen angepasst werden. Auch die mit der Rechtsformänderung beabsichtigte Stärkung der GWR im Hinblick auf die zunehmend herausfordernden Marktverhältnisse bliebe aus.

Vorgesehenes Terminprogramm

Die Vernehmlassung dauert vom 15. September bis 10. November 2023 und der Beschluss des Gemeinderats findet an der Volksabstimmung im Dezember 2023 statt. Eine Informationsveranstaltung für die Stimmberechtigten ist auf April/Mai 2024 geplant bevor dann der Beschluss an der Urnenabstimmung vom 9. Juni 2024 gefasst wird.

www.rueti.ch

Die Gemeindewerke Rüti (GWR) in Stichworten

Heute sind die GWR eine Abteilung der Gemeinde Rüti, die nach unternehmerischen Grundsätzen selbsttragend geführt wird. Mit rund 35 Mitarbeitenden planen, erstellen, betreiben und unterhalten sie die Verteilnetze für Elektrizität, Gas und Wasser und stellen die Versorgung ihrer Kundschaft sicher: natürlich vor allem in der Gemeinde Rüti, aber auch in Tann (Elektrizität), für Gas auch in Dürnten, Hinwil und Bubikon. Zusätzlich betreiben die GWR eine Elektroinstallationsabteilung. Von den Rütner Stimmberechtigten erhielten sie den Auftrag, sich in der Wärmeversorgung zu engagieren.

Gemeindewerke Rüti ZH

PD/Zürioberland24