Sommerzeit ist Pilzsaisonzeit. Zwar beginnt die «Hauptsaison» erst im August. Doch bereits jetzt streifen die ersten Pilzsammlerinnen und Pilzsammler durch die Wälder. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten einige Grundregeln beachtet werden.
Sammelverbot und Schonzeit
Im Kanton Zürich ist das Sammeln von Pilzen in der Schonzeit vom 1. bis 10. Tag des Monats nicht erlaubt. Diese Sperrfrist dient dem Schutz der Pilze. Es gilt zudem immer eine Sammelbeschränkung von 1 Kilo pro Tag und Person.
Pilz-Knigge
Der Wald ist Lebensraum für viele Lebewesen und die ökologischen Zusammenhänge sind komplex. Pilze erfüllen wichtige Funktionen im Ökosystem. In diesem Bewusstsein sollte man sich auch im Wald respektvoll verhalten, nichts beschädigen und keinen Abfall zurücklassen.
Das fachgerechte Pflücken von ausgewachsenen Pilzfruchtkörpern in angemessener Menge ist erlaubt. Zu alte oder ganz junge Pilze müssen im Wald verbleiben. Zu Speisezwecken sollen nur ausreichend entwickelte Fruchtkörper in guter Qualität und Frische gepflückt werden.
Nicht nur im Wald gibt es Pilze. Wer auf Wiesen und Feldern Pilze sieht, sollte daran denken, dass es sich um privates Kulturland handelt, auch wenn dieses nicht eingezäunt ist. Ungefragt sollten hier keine Pilze gepflückt werden.
Wahlloses Abpflücken von allen Pilzen, mit der Vorstellung, der Pilzkontrolleur werde diese auseinandersortieren, ist nicht angebracht.
Möglichst frisch konsumieren
Pilze sollten möglichst frisch, in angemessener Menge und gut durchgegart konsumiert werden. Auf den Konsum von rohen Pilzen sollte verzichtet werden, denn Pilze sind schwer verdaulich und können zudem individuelle Unverträglichkeiten auslösen, teilweise auch nach mehrfachem oder übermässigem Genuss. Pilze sind schnell verderblich. Nicht nur giftige, sondern auch verdorbene Pilze führen zu Beschwerden.