Um Engpässen in der Medikamentenversorgung zu begegnen, empfiehlt die vom Bund eingesetzte Taskforce, jene Medikamente, die von einem Versorgungsengpass betroffen sind, in Teilmengen abzugeben bzw. zu verschreiben, wenn die für eine Therapie korrekte Packungsgrösse nicht verfügbar ist. Damit sollen die zur Verfügung stehenden Medikamente auf eine grössere Anzahl Patientinnen und Patienten verteilt werden können.
Für Praxen mit Selbstdispensations-Bewilligung
Der Kanton Zürich unterstützt diese Praxis und erachtet es als sinnvoll, die Abgabe von Teilmengen der betroffenen Medikamente neben Apotheken auch Arztpraxen mit einer Selbstdispensations-Bewilligung zu ermöglichen, teilt die Gesundheitsdirektion mit.
Die Abgabe von Teilmengen aus einer zugelassenen Originalpackung eines Medikamentes sei für Ausnahmefälle vorgesehen und könne unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. So werden in einer vom Bund erstellten und zeitlich beschränkten Liste jene Wirkstoffe definiert, bei welchen eine Teilabgabe empfohlen wird.
> Liste mit Teilabgabe-Empfehlungen
> Merkblatt kantonale Heilmittelkontrolle