Aufgrund der Gestaltungsplanpflicht in der Bau- und Zonenordnung (BZO) ist die Stadt Wetzikon verpflichtet, für das Gebiet Pestalozzistrasse einen öffentlichen Gestaltungs-plan aufzustellen. Mit der Durchführung der ersten und zweiten Quartierplanversammlung konnten wichtige Meilensteine im Planungsverfahren erreicht werden, teilt der Stadtrat mit.
«Planungsstand in hoher Qualität»
Die darauffolgenden Überarbeitungen, auch auf Grundlage der kantonalen Vorprüfungen von 2020 und 2021, würden heute einen sehr guten Planungsstand in hoher Qualität aufzeigen. Die Planungskommission habe sich entschieden, den Gestaltungsplan noch einmal zur Einsichtnahme aufzulegen und diese Auflage mit visuellen kommunikativen Massnahmen zu begleiten.
Die grundlegenden planerischen Fragen im Quartierplan und im Gestaltungsplan hätten in den vergangenen Jahren gelöst werden und die städtebauliche sowie freiräumliche Qualität markant verbessert werden können.