Ein Mieter einer 5,5-Zimmerwohnung in Aathal-Seegräben hat am 22. Februar 2023 von der Vermieterin, der Gemeinde Seegräben, die Kündigung für seine 5,5-Zimmerwohnung erhalten. Die Begründung: Die Wohnung werde für Asylsuchende gebraucht.
In dem Schreiben der Gemeindeverwaltung Seegräben, das auf Facebook öffentlich geteilt wurde, ist zu lesen, dass man trotz intensiver Suche keine geeigneten Wohnungen auf dem freien Markt gefunden habe. Darum habe man entschieden, die gemeindeeigene Wohnung, die im Obergeschoss des Kindergartens Leumatt liegt, dafür vorzusehen. Dem Mieter wurde per 31. Mai 2023 gekündigt.
Unverständnis für Entscheid
Das Kündigungsschreiben, das in den sozialen Medien gerade die Runde macht, stösst einigen Lesern sauer auf. Ein User schreibt: «Unglaublich, wo sind wir angekommen?! Unter dem Motto: Mit einem Schweizerbürger kann man so umgehen. Für mich eine bodenlose Frechheit.»
Ein anderer schreibt dazu: «Es ist ein Skandal sondergleichen. Zudem stellt sich die Frage an den Gemeinderat: Ist diese Wohnung der richtige Standort für Asylanten? Ich bin dort in den Chindsgi gegangen und im Obergeschoss war die Lehrerwohnung... Das wird hoffentlich nochmals überdenkt, wenn die Bevölkerung insistiert!»
Zürioberland24 hat eine Medienanfrage bei der Gemeinde Seegräben gestartet. Update folgt.