Die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Seegräben stammt vom 1. Juli 1997. Sie wurde am 15. Dezember 1998 ergänzt und teilrevidiert am 7. Dezember 2017. In der letzten Teilrevision 2016/2017 wurden zwar Anpassungen an die übergeordneten Planungsinstrumente vollzogen, diese sind aufgrund der aktuellen Festsetzung des regionalen Richtplans jedoch nochmals zu überprüfen.
Zeit bis 1. März 2025
Die Gemeinden im Kanton Zürich wurden bereits früher in Kenntnis gesetzt, dass der Kanton Zürich dem Konkordat über die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) zwar nicht beigetreten ist, sich jedoch entschieden hat die Harmonisierung dennoch umzusetzen.
Die Gemeinden wurden deshalb aufgefordert, ihre Bauvorschriften bis zum 28. Februar 2025 zu harmonisieren. Im Kanton Zürich ist am 1. Januar 2021 das Gesetz über den Mehrwertausgleich (MAG) und die zugehörige Verordnung in Kraft getreten. Dieser muss ebenfalls in der kommunalen BZO für die Gemeinde geregelt werden. Die Frist für diese Anpassung läuft bis zum 1. März 2025.
100'000 Franken bewilligt
Wie die Gemeinde mitteilt, wurden für die Ausarbeitung der Vorlage an die Gemeindeversammlung zwei Offerten von Ingenieurbüros eingeholt. Aufgrund der Offerten und der schwer abzuschätzenden Aufwände für die Überarbeitung aufgrund der Einwendungen, habe der Gemeinderat statt der im Budget vorgesehenen 75‘000 Franken einen gebundenen Kredit von 100'000 Franken zu Lasten der Investitionsrechnung 2023 bewilligt.
Die Überarbeitung erfolgt gemäss Mitteilung im laufenden Jahr, die Auflage der Dokumente ist im ersten Quartal 2024 vorgesehen, sodass die Vorlage im September 2024 an einer Gemeindeversammlung behandelt werden kann.