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Bäretswil
07.12.2022
07.12.2022 10:23 Uhr

Winterdienstarbeiten auf Gemeindestrassen

(Symbolbild)
(Symbolbild) Bild: Adobe Stock
Die Gemeinde Bäretswil bittet um ordnungsgemässes Parkieren und erinnert daran, dass Schnee von privaten Grundstücken nicht auf öffentlichen Strassen abgelagert werden darf.

Für die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung auf Gemeindestrassen ist das Personal der Gemeindewerke zusammen mit externen Fuhrhaltern im Auftrag der Gemeinde Bäretswil verantwortlich. Staatsstrassen werden durch den kantonalen Unterhaltsdienst geräumt.

Die Winterdienstarbeiten, insbesondere die Schneeräumungsarbeiten, werden hauptsächlich in den frühen Morgenstunden durchgeführt, teilt die Gemeinde mit.

Ordnungsgemäss parkieren

Motorfahrzeuge, die auf öffentlichen Strassen und Plätzen nicht ordnungsgemäss parkiert seien, würden den Winterdienst behindern. Um einen reibungslosen Ablauf der Winterdienstarbeiten zu ermöglichen, bittet die Gemeinde darum, Fahrzeuge nicht auf den Gehwegflächen, im Parkverbotsbereich und nicht ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen.

"Privater Schnee" gehört nicht öffentlichen Grund

Die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung auf privaten Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer:innen oder Mieter:innen der betreffenden Objekte, schreibt die Gemeinde weiter. Das Personal der Gemeinde Bäretswil könne für diese Arbeiten nicht beansprucht werden.

Es sei nicht gestattet, den von Privatgrundstücken weggeräumten Schnee auf öffentlichen Grund abzulagern. Ohne Bewilligung dürfen Schnee und Eis nicht in Strassenschächte, Kanäle und öffentliche Gewässer eingetragen werden. Auch Hydranten müssen jederzeit frei zugänglich gehalten werden.

Zürioberland24