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Seegräben
06.12.2022

Steuererhöhung könnte rückgängig gemacht werden

Bild: Lisa Maire
Der Gemeinderat von Seegräben hat den Finanz- und Aufgabenplan bis 2028 festgesetzt. Er geht davon aus, dass die Steuererhöhung von vor zwei Jahren wieder rückgängig gemacht werden kann.

Der Finanz- und Aufgabenplan dient der mittelfristigen Planung und Steuerung der Finanzen und Aufgaben. Als Steuerungs- und Orientierungsinstrument setzt der Gemeinderat mit dem Finanz- und Aufgabenplan den mittelfristigen Kurs der Gemeinde fest.

«Eine genügende Selbstfinanzierung ist auch in den kommenden Jahren zentral für gesunde Gemeindefinanzen.» Dank der über den Erwartungen liegenden Abschlüsse in den vergangenen zwei Jahren zeige sich ein positiveres Bild für die kommenden Jahre.

Steuersenkung möglich

Die aktuelle Planung gehe davon aus, dass die Steuererhöhung von vor zwei Jahren wieder rückgängig gemacht werden könne, ohne negative Auswirkungen auf die mittelfristigen Abschlüsse zu generieren, schreibt der Gemeinderat in seiner Mitteilung. Eine umsichtig und langfristig ausgelegte Investitionsplanung werde aber weiterhin wichtig sein, um eine steigende Verschuldung zu verhindern.

Hinsichtlich der Investitionen bekräftigt der Gemeinderat seine Überzeugung, dass Investitionen zur Erweiterung und zum Unterhalt der gemeindeeigenen Infrastruktur weiterhin regel- und zweckmässig erfolgen müssen.

Der Finanzplan liegt in der Kompetenz des Gemeinderats und wird nicht an der Gemeindeversammlung verabschiedet. Er wird aber zur Information den Budgetunterlagen beigelegt.

Zürioberland24