2011 hat der Bund das revidierte Gewässerschutzgesetz (GSchG) und die revidierte Gewässerschutzverordnung (GSchV) in Kraft gesetzt. Er verpflichtet darin die Kantone, entlang von Seen, Flüssen und Bächen einen sogenannten Gewässerraum festzulegen und vor Überbauung zu schützen. Der Kanton seinerseits hat die Gemeinden beauftragt, dies bei kommunalen Gewässern im Siedlungsraum umzusetzen.
Der Gemeinderat beauftragte 2019 ein Wetziker Architekturbüro mit der Ausarbeitung der nötigen Unterlagen. Aufgrund verschiedentlicher Änderungen der Anforderungen an die Dokumentation seitens des Kantons, dauerte die Ausarbeitungsphase länger als ursprünglich geplant.
Gemeinderat erachtet Vorschlag als sinnvoll
Die nun vorliegende, bereits durch die kantonalen Stellen vorgeprüfte Gewässerraumfestlegung beinhaltet sämtliche kommunalen Gewässer und Wasserrechtskanäle im Siedlungsgebiet der Gemeinde, schreibt der Gemeinderat in seiner Mitteilung. Die davon direkt betroffenen Grundeigentümer seien mittels separatem Schreiben benachrichtigt worden. «Der Gemeinderat erachtet den vorliegenden Entwurf als unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und der Anliegen der Grundeigentümer als sinnvoll.»
Die Unterlagen liegen noch bis am 9. Januar 2023 öffentlich auf.