Die Verordnung über die Pflegeversorgung verpflichtet die Gemeinden, das gesamte Leistungsspektrum der Pflegeversorgung anzubieten. Dazu gehören insbesondere auch Leistungen, welche die palliative Pflegeversorgung betreffen.
Leistungen neu auch in Pflegeheimen
Im Rahmen der bisherigen Leistungsvereinbarung mit dem GZO Palliative Care Team wird ausschliesslich die ambulante Betreuung zu
Hause abgedeckt. Mit der vorliegenden Vereinbarung sollen nun auch Fälle abgedeckt werden können, bei denen Sterbende in einem Pflegeheim wohnen, schreibt die Gemeinde in ihrer Mitteilung.