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Dürnten
21.10.2022
22.10.2022 17:22 Uhr

Einzonungen werden durch die Baudirektion des Kantons Zürich nicht genehmigt

Gemeindeverwaltung von Dürnten
Gemeindeverwaltung von Dürnten Bild: Gemeinde Dürnten
Bei der Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung in Dürnten werden die Einzonungen «Oberdürnten», «Oberdürnten, Pilgerstegstrasse» und «Biberacher» von der Baudirektion des Kantons Zürich nicht genehmigt.

Wie die Gemeinde Dürnten mitteilt, haben die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2021 die Teilrevision der kommunalen Richt- und Nutzungsplanung festgesetzt. Diese wurde am 29. November 2021 von der Baudirektion des Kantons Zürich genehmigt, die Einzonungen «Oberdürnten» (Teile von Kat.-Nrn. 13530 und 11329), «Oberdürnten, Pilgerstegstrasse» (Kat.-Nr. 10326) und «Biberacher» (Kat.-Nr. 10097 sowie Teile von Kat.-Nrn. 49, 50, 215 und 2171) wurden allerdings von dieser Genehmigung ausgenommen und in einer separaten Verfügung behandelt.

Keine Umzonung in Wohn- und Kernzone

Jetzt hat die Baudirektion am 27. Juni 2022 verfügt, dass die Einzonungen «Oberdürnten» von Landwirtschaftszone (Lk) in Wohnzone mit Gewerbeerleichterung (WG/2.3), die Einzonung «Oberdürnten, Pilgerstegstrasse» von Landwirtschaftszone (Lk) in Kernzone (K) und die Einzonung «Biberacher»  von Landwirtschaftszone (Lk) in Kernzone (K) nicht genehmigt werden.

Die Unterlagen liegen seit dem 21. Oktober 2022 während 30 Tagen zur Einsicht bei der Hochbauabteilung im Gemeindehaus aus. Gegen die Verfügung der nichtgenehmigten Einzonungen kann schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht erhoben werden.

Zürioberland24