Dorothe Kienast übt das Amt der Friedensrichterin in Seegräben seit dem 1. April 2009 aus. 2015 und 2021 wurde sie jeweils in stiller Wahl im Amt bestätigt.
Vorzeitige Entlassung
Im Juli 2022 reichte sie beim Bezirksgericht Hinwil das Gesuch um vorzeitige Entlassung ein. Mit Beschluss vom 26. Juli 2022 kam das Bezirksgericht dem Gesuch nach und entlässt sie per Amtsantritt der Nachfolge aus dem Amt. Gleichzeitig wird der Gemeinderat ersucht, die Ersatzwahl anzuordnen.
Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl des/der Friedensrichters/in für die Restdauer der Amtsdauer bis 2027 anzuordnen. Die erste Frist des Vorverfahrens lief vis am 3. Oktober 2022. Der allenfalls nötige Wahlgang ist auf den 27. November 2022 festgelegt.