Die Bäretswiler Stimmberechtigten haben an der Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2022 allen Geschäften zugestimmt. So wurde die Jahrssrechnung 2021 genehmigt sowie die Teilrevision der Verordnung über die Entschädigung der Behörden und der Funktionär*innen im Nebenamt.
Liegenschaften können veräussert werden
Ebenfalls wurde der Gemeinderat ermächtigt, zwei Liegenschaften zu veräussern. Es sind dies die Liegenschaften an der Bettswilerstrasse 51, 52.2 sowie das ehemalige Feuerwehrgebäude. Dies muss zu den bestmöglichen Verkaufskonditionen erfolgen. Die Ermächtigung ist bis 30. Juni 2023 befristet.
Weiter wurde das Reglement über die Vereinsförderung der Gemeinde Bäretswil genehmigt.