In den neuen Hochhausrichtlinien werden drei Hochhausgebiete mit den Abstufungen bis 40 Meter, bis 60 Meter und bis 80 Meter definiert, wie das Amt für Städtebau am Dienstag mitteilte. Während das 60-Meter-Gebiet neu ist, soll das bestehende 40-Meter-Gebiet erweitert werden.
Hochhäuser über 80 Meter sollen wie bis anhin nur mittels Gestaltungsplan möglich sein. Je nach Höhe müssen zudem unterschiedliche Anforderungen erfüllt werden, etwa ein öffentliches oder nutzungsoffenes Erdgeschoss oder gemeinschaftliche Räume. Grundsätzlich gilt: je höher das Hochhaus, desto höher die Anforderungen, die es erfüllen muss.
Bei der derzeit laufenden Überarbeitung der aus dem Jahr 2001 stammenden Hochhausrichtlinien werden diese unter anderem mit anderen Planungsinstrumenten, wie etwa dem kommunalen Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Anlagen und Bauten, abgestimmt.
Die neuen Richtlinien sowie die Anpassung der Bau- und Zonenordnung (BZO) werden im Herbst dieses Jahres vorliegen.