«Die Umsetzung des Gesetzes bringt den Kanton Zürich beim Klimaschutz einen entscheidenden Schritt voran», schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Donnerstag. Denn heute verursachten Öl- und Gasheizungen rund 40 Prozent der klimaschädlichen CO2-Emissionen.
Der Ersatz eines Heizungssystems müsse aber vorausschauend geplant werden, hält der Regierungsrat in seiner Mitteilung fest. Aufgrund des Ukraine-Kriegs und der Corona-Pandemie komme es derzeit teilweise zu Engpässen bei Materiallieferungen für neue Heizsysteme. Sollte eine alte Heizung unerwartet ausfallen, seien auf dem Markt mobile Mietheizungen zur Überbrückung erhältlich.
Datum der Baubewilligung ist massgebend
Mit dem neuen Energiegesetz müssen neue Häuser zudem so gebaut und ausgerüstet sein, dass der Energiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung möglichst gering ist. Öl- und Gasheizungen sind nicht mehr erlaubt.
Massgebend für die neuen kantonalen Energie-Bestimmungen sind das Datum der Baubewilligung, nicht das Datum der Einreichung des Baugesuchs, wie es in der Mitteilung weiter heisst.