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Gossau ZH
31.05.2022

Lohngleichheit bei der Gemeindeverwaltung Gossau ZH

Bild: ar.ch
Eine Lohngleichheits-Analyse bei der Gemeindeverwaltung Gossau ZH hat ergeben, dass alle Männer und Frauen für gleichwertige Arbeit auch den gleichen Lohn erhalten.

Frau und Mann haben Anspruch auf den gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Per 1. Juli 2020 trat die auf 12 Jahre befristete Gesetzesänderung des eidgenössischen Gleichstellungsgesetzes bezüglich der Durchsetzung der Lohngleichheit in Kraft.

Diese verpflichtet Arbeitgebende ab 100 Mitarbeitenden, eine Lohngleichheits-Analyse durchzuführen. Mit dieser Analyse werden allfällige systematische Lohndiskriminierungen identifiziert bzw. aufgezeigt, welche Lohndifferenz nicht durch objektive lohnrelevante Faktoren erklärt werden kann.

Lohngleichheit bei der Gemeinde Gossau ZH

Die Gemeindeverwaltung Gossau ZH hat die Lohngleichheits-Analyse gemäss eidgenössischem Gleichstellungsgesetz erstellt, so die Mitteilung. Basis bilde der auf Vollzeit standardisierte Gesamtverdienst für 106 Mitarbeitende, davon 67 Frauen (63.2 %) und 39 Männer (36.8 %). Sämtliche Berechnungen wurden anhand des Standard-Analysenmodells des Bundes durchgeführt, so die Mitteilung weiter. Die BDO AG in Zürich habe die von der Gemeinde vorgenommene Analyse geprüft und bestätigt.

Mit Berücksichtigung der personen- und arbeitsbezogenen Merkmale bestehe bei den Löhnen der Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung kein Geschlechtseffekt. Alle Frauen und Männer erhalten für gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn, so die Mitteilung.

Der Gemeinderat ist über dieses Ergebnis erfreut. Es sei das Ergebnis einer jahrelangen, verantwortungsvollen Arbeit.

Zürioberland24