Wie der Gemeinderat Dürnten in einer Mitteilung schreibt, hatte der Dürtner Alt-Gemeinderat Erich Birrer (SP) am 28. Dezember 2020 beim Bezirksrat Hinwil eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Gemeinde Dürnten eingereicht, in der er forderte, aufsichtsrechtliche Massnahmen zu ergreifen. Dies unter anderem deshalb, weil er der Überzeugung war, dass sich der Gemeinderat Dürnten nicht an das geltende kantonale Pflegegesetz hält und beim Alters- und Pflegeheim Nauengut in Tann das sogenannte Kostendeckungsprinzip missachtet. Das Kostendeckungsprinzip besagt, dass der Gesamtertrag der Gebühren die gesamten Kosten des betreffenden Verwaltungszweiges nicht oder nur geringfügig übersteigen darf. Erich Birrer, der bis 2014 im Dürntner Gemeinderat sass, war der Meinung, dass die Taxen im Altersheim Nauengut demzufolge nach unten angepasst werden müssen.