Heute haben Thomas Honegger (Grüne, Greifensee), Elisabeth Pflugshaupt (SVP, Gossau ZH) und Markus Bärtschiger (SP, Schlieren) im Kantonsrat ein dringliches Postulat eingereicht.
Der Regierungsrat wird beauftragt, den Gestaltungsplan für eine allfällige Deponie im Tägernauerholz in Gossau ZH nicht festzusetzen, bis die aktualisierte Abfallplanung der Baudirektion vorliegt und der Kantonsrat über die Lage und Grösse der Deponien hat entscheiden können.
Keine vorschnellen Tatsachen schaffen
Begründet wird das Postulat unter anderem dadurch, dass das Bundesgericht am 4. Februar 2021 festgestellt habe, dass das Mitwirkungsrecht der Gemeinden bei der Beratung zu wenig beachtet worden sei. Zudem habe das Bundesgericht festgestellt, dass die kantonale Abfallplanung aus dem Jahr 1989 aktualisiert werden müsse.
Doch weder der Massnahmenplan Abfall- und Ressourcenwirtschaft 2015-2018 noch der Abfall- und Ressourcenwirtschaft 2019-2022 würden die bundesrechtlichen Vorgaben erfüllen. Die Kantonsräte sind sich einig, dass in Anbetracht der aktuellen Beratungen in der KEVU und der sich in Überarbeitung befindenden Abfallplanung im Tägernauerholz keine vorschnellen Tatsachen geschaffen werden dürfen.
Zuerst muss eine neue kantonale Abfallplanung vorliegen
Ein allfälliger Gestaltungsplan für eine Deponie im Tägernauerholz dürfe nicht festgesetzt werden, bis die erneuten Beratungen im Kantonsrat betreffend Deponie Tägernauerholz abgeschlossen sind und darüber hinaus eine neue kantonale Abfallplanung vorliegt.
Die Dringlichkeit ergebe sich daraus, dass der Kantonsrat Zeit brauche, nach der Aufhebung des Kantonsratsbeschluss durch das Bundesgericht jetzt Zeit für eine erneute Beschlussfassung brauche. Es sollten deshalb keine Tatsachen geschaffen werden, die dem Entscheid entgegenlaufen könnten.
Update folgt.