Die Gemeindeversammlung der Gemeinde Seegräben hatte dem privaten Gestaltungsplan «Talwis» an der Gemeindeversammlung vom 21. März 2021 zugestimmt. Nun hat auch die Baudirektion diesem zugestimmt, wie die Gemeinde heute mitteilt.
Ausserdem hat die Baudirektion den Verzicht auf die Gewässerraumfestlegung am Oberwasserkanal des Wasserrechts Nr. 167 Bezirk Hinwil im Geltungsbereich des privaten Gestaltungsplans «Talwis» festgelegt.