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Schweiz
02.12.2025

Neue Vorgaben für Hundehaltende

ePetCard: Elektronische Verwaltung von Hundedaten über die App animundo.
ePetCard: Elektronische Verwaltung von Hundedaten über die App animundo. Bild: Gemeinde Greifensee
Ab 2026 wird die Verwaltung von Hundedaten modernisiert: Die ePetCard ersetzt die PetCard, und Mutationen können neu auch über die App animundo erfolgen.

Alle Hundehaltenden mit Wohnsitz in der Schweiz müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein. Mit der Einführung der elektronischen ePetCard ändert sich die Verwaltung von Hundedaten ab 2026.

Registrierung für neue Hundehaltende

Wie Amicus meldet, müssen Personen, die erstmals einen Hund halten, sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten ihres Wohnortes melden. Dort werden die Personalien in Amicus erfasst, und die Zugangsdaten werden per Post oder E-Mail zugestellt. Welpen erhalten innerhalb der ersten drei Lebensmonate einen Mikrochip beim Tierarzt, der auch die Registrierung in Amicus vornimmt. Für Hunde aus dem Ausland gilt: Innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr muss die Kennzeichnung tierärztlich kontrolliert und registriert werden.

Meldepflichten in Amicus

Innert zehn Tagen müssen Hundehaltende Änderungen wie die Weitergabe ihres Hundes (zum Beispiel Verkauf oder Schenkung), die Übernahme eines Hundes (etwa durch Kauf oder Geschenk) sowie den Export oder Tod des Hundes melden. Die Meldungen können über www.amicus.ch oder über die kostenlose App animundo erfolgen. Über animundo lassen sich zudem die elektronische ePetCard, Halterwechsel und Vermisstmeldungen einsehen und verwalten. Namens- und Adressänderungen sind direkt den Einwohnerdiensten zu melden.

Was ändert sich für bestehende Hundehaltende ab 2026?

Bereits registrierte Hundehaltende können ihre Daten weiterhin über Amicus oder alternativ über die App animundo verwalten. Dort steht neu die ePetCard zur Verfügung – eine Nachbestellung der bisherigen PetCard ist nicht mehr möglich. Änderungen zu Hundedaten wie Name oder Chipnummer werden weiterhin vom Tierarzt vorgenommen.

Hundesteuer

Die jährliche Hundeabgabe beträgt 180 Franken und wird den Hundehaltenden jeweils automatisch in Rechnung gestellt.

Weitere Infos

Zürioberland24/gg
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