Alle Hundehaltenden mit Wohnsitz in der Schweiz müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein. Mit der Einführung der elektronischen ePetCard ändert sich die Verwaltung von Hundedaten ab 2026.
Registrierung für neue Hundehaltende
Wie Amicus meldet, müssen Personen, die erstmals einen Hund halten, sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten ihres Wohnortes melden. Dort werden die Personalien in Amicus erfasst, und die Zugangsdaten werden per Post oder E-Mail zugestellt. Welpen erhalten innerhalb der ersten drei Lebensmonate einen Mikrochip beim Tierarzt, der auch die Registrierung in Amicus vornimmt. Für Hunde aus dem Ausland gilt: Innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr muss die Kennzeichnung tierärztlich kontrolliert und registriert werden.