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Hinwil
30.08.2024

Gestaltungsplan Stocken liegt öffentlich auf

Das Gewächshaus von innen.
Das Gewächshaus von innen. Bild: Suter - Von Känel - Wild
Der Gemeinderat hat den privaten Gestaltungsplan Stocken zur öffentlichen Einsichtnahme und zur Anhörung freigegeben.

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 21. August 2024 den privaten Gestaltungsplan Stocken zur öffentlichen Auflage und zur Anhörung verabschiedet.

Planungsrechtliche Voraussetzungen

Der Private Gestaltungsplan Stocken soll dem Familienunternehmen Beerstecher AG einen zukunftsorientierten und ökologischen Betrieb ermöglichen. Deshalb sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Gleichzeitig sollen aber auch die Anliegen der Anwohner der Gemeinde behandelt werden, informiert der Stocken-Bericht.

Unterlagen liegen bis 29. Oktober auf

Die Unterlagen liegen während 60 Tagen vom 30. August 2024 bis 29. Oktober 2024 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Abteilung Bau und Planung (1. OG) in Hinwil zur Einsichtnahme auf. Während dieser Auflage kann sich jede und jeder zum Gestaltungsplan äussern. Die schriftlichen Einwendungen müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten und sind bis spätestens 29. Oktober 2024 (Poststempel) an die Abteilung Bau und Planung einzureichen.

Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird die gesamthaft bei der Festsetzung durch die Gemeindeversammlung entschieden.

Weitere Infos zum Bericht

Zürioberland24/gg