«Der Agrola-Tankstellenshop an der Tannenbergstrasse in Gossau-Dorf ist am Sonntag für manch eine Kundschaft die nahe gelegene Rettung. Dann nämlich, wenn keine Zeit für den Einkauf unter der Woche blieb oder sich unverhoffter Besuch anmeldet», schreibt die Gemeinde in ihrer Mitteilung. Aber auch für den Sonntagsbrunch werde bis anhin gerne die Gelegenheit genutzt, frische Backwaren zu besorgen.
Sonntagverkauf nur an Kantonsstrassen
Aufgrund der nationalen Gesetzgebung soll per Februar 2022 damit Schluss sein (Zürioberland24 berichtete). Denn das geltende Arbeitsgesetz untersagt die Beschäftigung zwischen Samstag, 23.00 Uhr, und Sonntag, 23.00 Uhr.
Bei den Tankstellenshops gibt es zwar Ausnahmen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie auf Autobahn-Raststätten oder an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr liegen. Ausserdem muss ihr Waren- und Dienstleistungsangebot in erster Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet sein.
Sind diese Bedingungen erfüllt, dürfen sie ihre Angestellten die ganze Nacht und auch am Sonntag beschäftigen. Die Betreiber der Tankstellenshops brauchen dann auch keine behördliche Bewilligung für die Sonntagarbeit. Um dem geltenden Arbeitsgesetz zu entsprechen und ihren Pflichten als Arbeitgeber nachzukommen, haben sich die Betreiber von Tankstellenshops darauf geeinigt, den Sonntag-Verkauf auf Verkaufsstellen an Hauptverkehrsstrassen (Kantonsstrassen) zu beschränken.